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   BFH, 08.03.1956 - V 216/54 U   

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https://dejure.org/1956,1252
BFH, 08.03.1956 - V 216/54 U (https://dejure.org/1956,1252)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1956 - V 216/54 U (https://dejure.org/1956,1252)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1956 - V 216/54 U (https://dejure.org/1956,1252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Definition der Begriffe "Kreditgewährung", "Inkasso", "Zahlungsverkehr und Überweisungsverkehr" - Steuerfreie Bankumsätzen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 62, 427
  • BStBl III 1956, 158
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 04.12.1996 - I R 151/93

    Maßgeblichkeit des Umsatzsteuerrechts für die Auslegung und Anwendung des

    bb) Beim Inkasso von Schecks oder Wechseln gegen Entgelt durch ein Kreditinstitut besteht dessen Leistung in der Vorlage des Handelspapiers zum Zwecke der Einziehung der fälligen Geldforderung für fremde Rechnung und - falls und soweit der Scheck oder Wechsel eingelöst wird - in der Gutschrift des Gegenwertes zugunsten des Einreichers (s. BFH-Urteil vom 8. März 1956 V 216/54 U, BFHE 62, 427, BStBl III 1956, 158; Philipowski in Rau/Dürrwächter, a. a. O., § 4 Nr. 8 Anm. 148).
  • BFH, 09.07.1970 - V R 32/70

    Unkostenvergütungen - Pfandleiher - Steuerfreie Kreditgewährung - Kosten der

    Wenn der Senat in dem Urteil V 216/54 U vom 8. März 1956 (BFH 62, 427, BStBl III 1956, 158) ausgeführt hat, zum Wesen der Kreditgewährung gehöre der Anspruch auf künftige Rückzahlung, so ist diese Aussage auf Darlehnsverträge ohne dingliche Sicherung einzuschränken.
  • BFH, 24.02.1966 - V 77/63

    Vorzeitige Bezahlung des Kaufpreises für den Warenbezug der Lieferfirmen an den

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) V 216/54 U vom 8. März 1956, BFH 62, 427; BStBl III 1956, 158, sei die kontokorrentmäßige Belastung der Anschlußhäuser durch den GEB selbst dann als Kreditgewährung zu verstehen, wenn diese keine Guthaben hätten.
  • BFH, 19.03.1970 - V R 137/69

    Umsatzsteuerfreie Kreditgewährung - Durchführung einzelner Geschäfte -

    Der Anspruch des Kreditgebers auf ungeschmälerten Rückempfang des hingegebenen Kapitals gehört zum Wesen der Kreditgewährung (Urteil des BFH V 216/54 U vom 8. März 1956, BFH 62, 427, BStBl III 1956, 158).
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